Stand up Paddle Vorschriften 🌺

Auch für Deinen Lieblingssport gibt es Rechtsgrundlagen, welche Du unbedingt kennen solltest. Hi, ich bin Sandra, Deine Expertin von standuppaddle.ch und heute helfe ich Dir dabei, Dir jeglichen Ärger beim Stand up Paddeln zu ersparen.

 

  • Dein Stand up Paddle Board muss mit Deinem Namen, Deiner Adresse und am besten mit Deiner Telefonnummer beschriftet sein. Im Falle eines Notfalls können Polizei und Rettungskräfte so schnell ermitteln, ob zu einem aufgefundenen SUP Personen vermisst werden. Solltest Du Dein Board verlieren, dann musst Du die Polizei telefonisch unter 112 oder 117 informieren.

 

  • Dein Stand up Paddle gilt rechtlich gesehen als Paddelboot / Ruderboot. Betreffend Vortrittsregelung gilt Folgendes: Du hast KEINEN Vortritt vor Kursschiffe, Güterschiffen, Fischerboote mit gelber oder weisser Kugel, Segelschiffe. Badenden musst Du ebenfalls ausweichen.

Eigentlich hättest Du Vortritt vor Motorbooten. Ich empfehle Dir aber grundsätzlich vor Schiffen Abstand zu halten und die Vorfahrt nicht zu erzwingen. Dasselbe gilt für Wind- und Kitesurfer.

 

  • Solltest Du auf Kollisionskurs mit einem anderen Stand up Paddler sein, dann gilt die Vorschrift, dass beide nach rechts (Steuerbord) ausweichen. Das gilt auch gegenüber Kajak- und Kanufahrern bzw. Ruderern.

 

  • Ausserdem musst Du Kursschiffanlegestellen, Hafeneinfahrten, Bojenfelder, sowie Fahrwege der Kursschiffe freihalten.

 

  • Sperrflächen die mit gelben Bojen gekennzeichnet sind (z. B. Badeanlagen, archäologische Schutzzonen, Naturschutzgebiete) sind verboten zu befahren. Wenn du innerhalb der Sperrfläche erwischt wirst, kanns teuer werden. Es muss mit einem Bussgeld gerechnet werden.

 

  • Sei rücksichtsvoll gegenüber der Natur! Bewahre Abstand zu Wasservögel und Wildtieren, halte mindestens 25 Meter Abstand zu Wasserpflanzbeständen (Schilf & Seerosen). Und bitte – das ist keine Vorschrift sondern ein Anliegen meinerseits – nimm Deinen Müll mit nach Hause.

 

  • Wenn Du über 300 m von der Uferlinie (Uferzone) entfernt oder auf einem fliessenden Gewässer paddelst, muss pro Person ein gesetzlich vorgeschriebenes Rettungsmittel mitgeführt werden.

 

  • Ausserhalb der Uferzone eine Schwimmweste mit Minimalauftrieb von 50 Newton
  • Auf fliessendem Gewässer eine Rettungsweste mit Kragen und Minimalauftrieb von 75 Newton

 

Ich empfehle Dir die Schwimmhilfe immer zu tragen, so bist Du auch vor unerwartetem Kentern optimal geschützt. Und nein 😉 Schwimmflügeli, Schwimmringe und so weiter gelten nicht als Rettungsmittel.

 

  • Bei schlechter Sicht (Nebel, Dämmerung, Nacht) bist Du verpflichtet, ein weisses, gut sichtbares, eingeschaltetes Rundumlicht als Beleuchtung mitzuführen und zu nutzen. Nur so bist Du für andere gut sichtbar.

 

Und? War doch gar nicht so schlimm, oder?! Halten wir diese paar wenigen Regeln ein und haben einfach nur Spass auf dem Stand up Paddle!