Schwimmwestenpflicht auf fliesendem Gewässer
Ein Stand Up Paddle (SUP) gilt rechtlich als Ruderboot, genauer gesagt als Paddelboot. Betreffend Schwimmwestenpflicht auf fliessenden Gewässern gibt es ab 2020 in der Schweiz eine neue Vorschrift:
Es muss pro Person die sich auf dem Stand Up Paddle befindet eine Rettungsweste mit Kragen mitgeführt werden. Die Rettungsweste muss einen Auftrieb von mindestens 75 Nm aufweisen.
Wir die Weste nicht mitgeführt, kann ein Bussgeld verhängt werden.(Es besteht keine Pflicht die Weste zu tragen, sie muss lediglich mitgeführt werden. Einzelne Empfehlungen gehen allerdings dahin (Bsp. Kapo Zürich), die Rettungsweste bereits zu Beginn der Flussfahrt anzuziehen.)
- Toni Kurz